Während die Staatsanwaltschaft ermittelt, werden neue Vorwürfe gegen den umstrittenen AfD-Abgeordneten laut. Der Landtag ebnet nun den Weg für weitere Untersuchungen.
Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am Donnerstag die Immunität gegen den bayerischen AfD-Abgeordneten Daniel Halemba aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den 22-Jährigen. Da Abgeordnete während ihrer Amtszeit besonderen Schutz vor Strafverfolgung genießen, muss das Parlament diese aufheben, um den Weg für weitere Ermittlungen freizumachen. Nun will die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen Halemba erheben, wie der "Bayerische Rundfunk" (BR) berichtet.
Was ist politische Immunität?
Abgeordnete genießen während ihrer Amtszeit politische Immunität. Laut Artikel 46 des Grundgesetzes sind sie somit besonders vor Strafverfolgung geschützt. Damit soll die Funktion des Parlaments geschützt werden. Das Parlament kann die Immunität einzelner Abgeordneter mit Mehrheit aufheben.
Ermittlungen laufen seit Oktober: Neue Vorwürfe kommen hinzu
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit vergangenem Oktober gegen Halemba, pünktlich zu seinem Einzug in den Bayerischen Landtag – und das gleich in mehreren Verfahren: Im Oktober starteten Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Halemba. Kurz vorher fanden Beamte bei der Durchsuchung des Hauses der rechtsextremen Burschenschaft Teutonia Prag, zu der auch Halemba gehört, unter anderem ein Gästebuch mit dem Eintrag "Sieg Heil" und der Unterschrift des Abgeordneten. Zu dem Zeitpunkt hatte der Landtag schon einmal mehrheitlich die Immunität gegen Halemba aufgehoben, unter Enthaltung der AfD.
Im Zuge weitere Ermittlungen stehen noch mehr Vorwürfe gegen Halemba im Raum: Geldwäsche, gemeinschaftliche Nötigung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft habe den Landtag deshalb erneut darum gebeten, die Immunität Halembas aufzuheben, so ein Sprecher zur Nachrichtenagentur dpa.
Bundes-AfD will Halemba aus der Partei werfen
Der AfD-Bundesvorstand gab am Mittwoch bekannt, ein Parteiausschussverfahren gegen Halemba einzuleiten, auch wenn die bayerische Landespartei offenbar an dem Abgeordneten festhalten will. Halemba reagierte, indem er bis Abschluss des Verfahrens auf seine Teilnahme an öffentlichen Auftritten im Landtag verzichten und fraktionsinterne Funktionen abgeben wolle. Das sei kein "Schuldeingeständnis", so Halemba, sondern diene "dem Schutz der Fraktionsgemeinschaft" und solle "den öffentlichen Fokus wieder auf die politische Sacharbeit der Fraktion lenken".
Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen bereits Haftbefehl gegen Halemba erlassen. Das Amtsgericht Würzburg hob den Haftbefehl jedoch zuerst in Teilen und im Januar dann gänzlich auf. Nach Angaben des Gerichts habe bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung keine Gefahr mehr bestanden, dass Halemba Beweise manipulieren, Zeugen beeinflussen oder flüchten könne.
- Reporterin vor Ort
- zdf.de: "AfD-Politiker Halemba: Haftbefehl aufgehoben" vom 23. Januar 2024
- br.de: "Aufhebung der Immunität: Darum geht es jetzt im Fall Halemba" vom 25. April 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa