t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Bundespolizei: Polizist vergewaltigt Kollegin – mildes Urteil


Urteil im Rhein-Sieg-Kreis
Bundespolizist vergewaltigt Kollegin – keine Haftstrafe

Von t-online, pb

10.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Bundespolizei richtet erneut Verbotszonen ein im Mülheimer Hauptbahnhof, wir begleiten die BeamtenVergrößern des BildesBundespolizist in Nordrhein-Westfalen (Symbolfoto): 8.000 Euro Schadensersatz für das Opfer. (Quelle: Zoltan Leskovar, Zoltan Leskovar / FUNKE Foto Services/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die beiden trafen sich in seiner Wohnung, sie wollte nur plaudern. Dann eskalierte die Situation. Vor Gericht stritt der Bundespolizist zunächst alles ab.

Ein 31-jähriger Bundespolizist ist vom Bonner Landgericht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das berichten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die "Bild" am Donnerstag.

Der Mann hatte demnach im Juli 2022 in seiner Wohnung in Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis) eine damals 24-jährige Kollegin sexuell angegriffen und vergewaltigt. Das Opfer, das ebenfalls bei der Bundespolizei in Frankfurt beschäftigt war, hatte sich zuvor privat mit dem Täter getroffen.

Nach einer gemütlichen Atmosphäre eskalierte den Berichten zufolge die Situation, als der Beamte gewalttätig wurde und die Frau zwang, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Sie erlitt dabei Verletzungen. Während des Prozesses stritt der Angeklagte die Tat zunächst ab, legte aber kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme ein Geständnis ab.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Durch das Urteil verliert der verurteilte Polizist seinen Beamtenstatus und damit auch seinen Job sowie die Pensionsansprüche. Laut dem "Kölner Stadt-Anzeiger" bot der Mann bei seinem Geständnis seinem Opfer eine Entschuldigung und ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro an, was die Frau akzeptiert habe.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website