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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Löhne von Inhaftierten sind zu niedrig


Gesetzgeber muss nachbessern
Bundesverfassungsgericht: Häftlinge verdienen zu wenig

Von dpa, fho

Aktualisiert am 20.06.2023Lesedauer: 1 Min.
BundesverfassungsgerichtVergrößern des BildesEin Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug «Bundesverfassungsgericht» hängt vor dem Bundesverfassungsgericht. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von zwei Betroffenen zugestimmt: Die Löhne für Menschen in Haft sind demnach zu niedrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die niedrigen Löhne von Menschen in Haft für verfassungswidrig erklärt. Diese betragen nur einen Bruchteil des Mindestlohns.

Das sei zu wenig, meinten die zwei betroffenen Kläger aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. In der Verhandlung im April vergangenen Jahres hatten sich auch Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter für eine höhere Vergütung ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht stimmte den Klägern nun zu.

Die Regelungen der beiden Länder seien mit dem Resozialisierungsgebot nicht vereinbar, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse bis Mitte 2025 nachbessern.

Seit zwei Jahrzehnten keine Änderungen

Laut Vizegerichtspräsidentin Doris König lag der Stundensatz für Strafgefangene im Jahr 2020 zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro, wobei nur wenige die höchste Stufe erreichten. An der Berechnungsgrundlage hat sich seit dem vorigen Grundsatz-Urteil zur Gefangenenvergütung vor zwei Jahrzehnten nichts geändert. Es werden neun Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts von allen gesetzlich Rentenversicherten gezahlt.

Die Behörden verteidigten in Karlsruhe die schlechte Bezahlung, weil Gefangenenarbeit vor allem nicht wirtschaftlich sei. Für die Regelungen des Strafvollzugs sind die Bundesländer zuständig. In den meisten Ländern sind Gefangene zur Arbeit verpflichtet. Mindestlohn gilt für sie nicht, da es nicht um Arbeit im eigentlichen Sinne, sondern um Resozialisierung der Straftäter gehen soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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