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Pornoportale klagen gegen Medienwächter – Streit zieht sich hin


Jugendschutz
Pornoportale klagen gegen Medienwächter – Streit zieht sich hin

Von dpa
04.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Verwaltungsgericht in Düsseldorf: Drei Gesellschaften klagen gegen die Landesanstalt für Medien.Vergrößern des BildesVerwaltungsgericht in Düsseldorf: Drei Gesellschaften klagen gegen die Landesanstalt für Medien. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago images)
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Müssen Unternehmen im EU-Ausland deutsches Jugendschutzrecht einhalten? Ein Streit um die Verbreitung von Pornografie geht in die nächste Runde.

Der juristische Streit über die Verbreitung pornografischer Internetangebote aus dem EU-Ausland und den Jugendschutz in Deutschland dürfte sich noch länger hinziehen. Im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf machte die Vorsitzende Richterin Maria Appelhoff-Klante am Dienstag deutlich, dass sie eine Berufung am Oberverwaltungsgericht zulassen werde, "egal in welche Richtung die Kammer entscheiden wird". Denn es fehle in diesem Bereich bisher eine "höchstrichterliche Rechtsprechung". Eine Entscheidung fällten die Richter in Düsseldorf zunächst nicht.

Vor dem Verwaltungsgericht klagen drei Gesellschaften mit Sitz in Zypern, die Pornoportale mit vielen Millionen Nutzern betreiben, gegen die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM). Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten. Die Landesanstalt fordert von den Portalbetreibern unter anderem, bei der Verbreitung pornografischer Inhalte geschlossene Nutzergruppen einzurichten, die nur für Erwachsene zugänglich sein dürften.

"Effektiven Jugendschutz durchsetzen"

Im Kern streiten die Beteiligten darum, ob von Unternehmen aus dem EU-Ausland, deren Programm weltweit abrufbar ist, verlangt werden kann, deutsches Jugendschutzrecht einzuhalten. Ferner geht es um die Frage, ob deutsche Behörden in diesem Zusammenhang überhaupt befugt sind, vorzugehen – oder ob stattdessen die Behörden am Sitz des jeweiligen Betreibers zuständig wären.

In Eilverfahren hatte die Düsseldorfer Kammer 2021 bereits zugunsten der Landesmedienanstalt entschieden. Die Beschlüsse wurden im vergangenen September vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) bestätigt.

LfM-Direktor Tobias Schmid sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Am Ende werden wir einen effektiven Jugendschutz durchsetzen." Auch in den europäischen Nachbarstaaten werde mittlerweile deutlich, "dass dieses Thema nicht mehr von der Agenda verschwindet".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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