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Sonderurlaub beim Tod des Vaters: Das steht Ihnen im Todesfall zu


Arbeitsrecht
Dieser Sonderurlaub steht Ihnen beim Tod des Vaters zu

t-online, Agnes Wolf

Aktualisiert am 04.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei einem Todesfall in der Familie ist Zeit für die Trauer wichtig. Sonderurlaub verschafft Ihnen eine Auszeit.Vergrößern des BildesBei einem Todesfall in der Familie ist Zeit für Trauer wichtig. Sonderurlaub verschafft Ihnen eine Auszeit. (Quelle: IMAGO/Joseffson)
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Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für Betroffene sehr schwer. In dieser Situation sollen sie Zeit für Trauer und dringende Erledigungen haben. Wir erklären, mit wie viel Sonderurlaub Sie beim Tod des Vaters rechnen können.

Um in der ersten Trauerphase nicht arbeiten zu müssen, können Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen. Dies wird in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Darin steht, wie mit einer solchen "vorübergehenden Verhinderung" umgegangen werden soll.

Konkret bedeutet das, dass jeder Mitarbeiter Anspruch darauf hat, bei einem Todesfall in der Familie – so auch beim Tod des Vaters – ohne Abzug von Lohn oder Gehalt freigestellt zu werden. Sonderurlaub heißt, dass Sie sich in dieser Zeit nicht krankschreiben lassen müssen und auch vollständig weiterbezahlt werden.

Sonderurlaub – so lange haben Sie Anspruch

Der Sonderurlaub ist meist auf zwei bis drei Tage begrenzt. Es ist den Arbeitgebern überlassen, ob und in welchem Umfang er Sonderurlaub bewilligt. Hierfür gelten die Regelungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind. In der Regel wird dieser Urlaub je nach Situation auf Kulanzbasis gewährt. So kann die Zeit verlängert werden, wenn der Todesfall beispielsweise im Ausland auftritt.

Die Inanspruchnahme von Sonderurlaub für einen Todesfall in der Familie soll Betroffene in dieser schweren Zeit unterstützen und ihnen Raum für Trauer und Erledigung von notwendigen Dingen geben.

Sonderurlaub richtig beantragen

Möchten Sie Sonderurlaub wegen eines Todesfalls beantragen, sollten Sie sich vorab über die jeweilige Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag und in Ihrem Unternehmen informieren. Grundsätzlich gilt das Recht auf Sonderurlaub bei einem Todesfall im nächsten Familienkreis. Das heißt, der Todesfall betrifft ihre Eltern, Kinder oder Geschwister. Außerdem ist es wichtig, dass Sie den Arbeitgeber zeitnah informieren, um Missverständnissen oder der Verweigerung des Urlaubs vorzubeugen.

Fazit

Der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (Paragraf 616). Dieser Urlaub ist häufig auf zwei bis drei Tage begrenzt und es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob und in welchem Umfang er Sonderurlaub bewilligt. Details dazu finden Sie oft in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen Ihres Unternehmens.

Verwendete Quellen
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